10 Gründe für Wärmedämm-Verbundsysteme
20.04.2022
Inhaltsverzeichnis:
1. Bis zu 50% gefördert bekommen!
2. Unterschied Landes- und Bundesförderung
3. Voraussetzungen für eine Bauförderung
4. Was wird gefördert?
5. Was ist zu beachten?
6. Ablauf eines Förderungsantrags
7. Erforderliche Unterlagen für eine Antragstellung
8. Fenster- und Fassadensanierung
9. Wie viel Förderung bekommt man für seine Sanierung?
10. Fazit
11. FaQ
Bis zu 50% gefördert bekommen!
Sanierst du gerade dein Haus und würdest am liebsten von Förderungen profitieren?
Hier findest du also alle relevanten Informationen über die Sanierungsförderung in Salzburg kompakt zusammengefasst.
Der Inhalt dieses Artikels ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Jedoch kann nicht auf jedes Detail eingegangen werden, da es den Rahmen sprengen würde.
Für weitere Informationen haben wir dir am Ende des Artikels entsprechende Links zu den Landes- und Bundesförderungen aufgelistet. Dort hast du auch die Möglichkeit, dich direkt mit unserem Energieberatungspartner in Kontakt zu setzen.
Unterschied Landes- und Bundesförderung
Bei der Landesförderung handelt es sich um eine Bauförderung, des jeweiligen Bundeslandes. In unserem Fall geht es in diesem Artikel um die Wohnbauförderung für die Sanierung im Land Salzburg. Unter "Wohnbauförderung Salzburg" kannst du von verschiedenen Förderungen profitieren.
Bei der Bundesförderung (Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting) bekommst du auch eine Förderung für deine Sanierung. Wenn du beide beantragst und jeweils in die höchste Kategorie fällst, springen bis zu 50% Bauförderung auf deine Sanierungskosten heraus.
Es können beide Förderungen (Bundes- und Landesförderung) parallel beantragt werden.
Voraussetzungen für eine Bauförderung
Hier haben wir wesentliche Voraussetzungen für die Beantragung einer Bauförderung aufgelistet.
Vorweg muss das Gebäude oder die Wohnung dein Eigentum sein. Wenn das nicht zutrifft, brauchst du eine Bauberechtigung.
Das Gebäude muss für eine Landesförderung mindestens fünf Jahre alt sein und nach Ende der Sanierung, als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Für eine Bundesförderung muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein, denn erst dann ist es förderungsfähig.
Was wird gefördert?
Für deine Altbau Sanierung werden in der Bundesförderung vier Maßnahmen gefördert.
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
In der Landesförderung werden die oben genannten Punkte berücksichtigt. Zusätzlich wird die Erneuerung des Heizungssystems, Solar und Photovoltaikanlage gefördert.
Weitere förderbare Maßnahmen kannst du in den unten bereitgestellten Links sehen.
Was ist zu beachten?
Das Budget, das am Anfang vom Bund für Förderungen festgelegt wurde, ist begrenzt und kann daher auch früher ausgeschöpft werden.
Bei einer Bundesförderung stehen voraussichtlich die Förderungen, bis 31. Dezember 2022, zur Verfügung. Auch dieses Budget kann allerdings schon davor ausgeschöpft werden.
Wurde dein Energieausweis anschließend positiv geprüft, kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.
Die Sanierungskosten müssen zu 100% vorausbezahlt werden. Die genau Fördersumme kann erst nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten berechnet werden. Es ist jedoch möglich im Vorhinein ungefähr abzuschätzen, wie viel die Förderung auf einen zukommen.
Nach den Sanierungsarbeiten muss innerhalb von 18 Monaten ein Förderungsantrag eingereicht werden.
Die Frist von 18 Monaten beginnt mit der ersten Rechnung, die für die Sanierung relevant ist dann sollten Sanierungsmaßnamen abgeschlossen sein und ein Förderungsantrag eingereicht werden, um von der Sanierungsförderung Salzburg 2022 zu profitieren.
Ablauf eines Förderungsantrags
Für eine Sanierungsförderung sollte man wie folgt vorgehen.
1. Kontaktaufnahme mit einem Energieberater, welcher dir bei der Einreichung des Förderungsantrags zur Seite steht und deinen Energieausweis erstellt
2. Erstellung eines Bestandsenergie- und Planungsenergieausweises
3. Positive Prüfung des Planungsenergieausweises durch das Land Salzburg
4. Start der Sanierungsarbeiten
5. Erstellung des Fertigstellungsenergieausweises
6. Antragsstellung für die Einreichung der Förderung
Erforderliche Unterlagen für eine Antragsstellung
Um eine lukrative Förderung einer thermischen Sanierung zu bekommen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.
Grundbuchauszug
Rechnungsbestätigung der Sanierungsarbeiten
Meldebestätigung
Gemeindebestätigung
Energieausweis
Fenster- und Fassadensanierung
Der Austausch von Fenster und Türen, speziell bei Altbausanierungen, trägt zur Senkung des Heiz- und Wärmebedarfs bei. Auch eine Fassadensanierung ist eine gute Möglichkeit, um die Heizkosten zu senken.
Zudem werden sie in den meisten Fällen stark gefördert.
Diese Leistungen werden von der Firma Reiter Bau & Fenster seit über 20 Jahren angeboten. Von der Beratung, über die Planung, bis hin zur Ausführung und Montage – wird alles von der Firma Reiter Bau & Fenster übernommen.
Wie viel Förderung bekommt man für seine Sanierung?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Jedoch rechnet man bei den meisten Anträgen für eine Förderung, von mindestens 20% bis maximal 50%. Dies hängt davon ab, wie viel saniert wird und, ob es sich um einen energieeffizienten Bestandsbau handelt.
Zusätzlich wird die Wahl von nachhaltigen Materialien besser gefördert. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich eine Sanierung richtig auszahlt, wenn alles saniert wird. Somit bekommt man die höchstmögliche Förderung, welche bis zu 50% beinhalten kann.
Kurz zusammengefasst: bei Sanierungskosten von beispielsweise 100.000 €, könnte man sich bis zu 50% sparen, also könnten 50.000 € gefördert werden
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Förderung nur dann zugesichert werden kann, wenn der Heizwärmebedarf vom privaten Wohnraum reduziert wird. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich mit einem Energieberater in Kontakt zu setzen und gemeinsam mit ihm die Möglichen Förderungen abzuklären.
Außerdem findest du unten ein Formular, mit welchem du uns kontaktieren kannst. Sobald wir deine Anfrage erhalten haben, leiten wir dich an unseren Energieberatungspartner weiter.
1Was ist ein Energieeffizienter Bestandsbau?
Ein Energieeffizienter Bestandsbau muss eine bestimmte Grenze des Wärmeschutzes der Gebäudehülle erreichen.
2Wann werden die Förderungen ausbezahlt?
Wenn die Sanierung abgeschlossen ist und der Fertigstellungsenergieausweis eingereicht wurde. Weiters muss ein Nachweis zur Nutzung als Hauptwohnsitz erbracht werden.
3Wann darf ich mit den Sanierungsarbeiten beginnen?
Nach positiv geprüften Sanierungplanungs Energieausweis
4Was wird beim Umbau gefördert?
Alle Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf reduzieren.
Darunter fallen:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Erneuerung Heizsystem
Photovoltaikanlage
etc.
5Werden neue Fenster gefördert?
Ja! Wenn sie Ihre haus umbauen möchten kannst du von einer Förderung profitieren. Zusätzlich können deine Fenster gefördert werden, wenn du in einer Gegend wohnst wo ein gewisser Lärmpegel überschritten wird. (Bahnhofsbereich)
Anfrage für Beratungsgespräch mit Energieberater
Unser Energieberatungspartner berät dich gerne und wird mit dir gemeinsam die Einreichung der Förderung durchführen.
FÖRDERSTELLEN IM ÜBERBLICK
Salzburger Wohnbauförderung
Tel: +43 662 8042-3000 /
Link
Energieförderung Land Salzburg
Tel: +43 662 8042-2342 /
Link
Lärmschutzfensterförderung Land Salzburg
Tel: 0662/8042-4272 /
Link
Kommunal Kredit Public Consulting (Bundesförderung)
Tel: +43(0)1-31 6 31 /
Link
OeMAG Ökostromförderung (Bundesförderung)
Tel.: +43 5 787 66-10 /
Link
Fördermöglichkeiten durch Wohnsitzgemeinde – erkundigen Sie sich bei ihrem Gemeindeamt
Tipp: Abklärung, ob Förderanträge bereits vor Umsetzung der Maßnahme zu stellen sind.