Sanierungsförderung Salzburg 2024

Veröffentlicht am September 17, 2022
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Bis zu 50% gefördert bekommen!


Sanierst du gerade dein Haus und würdest am liebsten von Förderungen profitieren? Hier findest du also alle relevanten Informationen über die Sanierungsförderung in Salzburg kompakt zusammengefasst. 

Der Inhalt dieses Artikels ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Jedoch kann nicht auf jedes Detail eingegangen werden, da es den Rahmen sprengen würde. 

Für weitere Informationen haben wir dir am Ende des Artikels entsprechende Links zu den Landes- und Bundesförderungen aufgelistet. Dort hast du auch die Möglichkeit, dich direkt mit unserem Energieberatungspartner in Kontakt zu setzen.

Unterschied Landes- und Bundesförderung

Bei der Landesförderung handelt es sich um eine Bauförderung, des jeweiligen Bundeslandes. In unserem Fall geht es in diesem Artikel um die Wohnbauförderung für die Sanierung im Land Salzburg. Unter "Wohnbauförderung Salzburg" kannst du von verschiedenen Förderungen profitieren.
Bei der Bundesförderung (Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting) bekommst du auch eine Förderung für deine Sanierung. Wenn du beide beantragst und jeweils in die höchste Kategorie fällst, springen bis zu 50% Bauförderung auf deine Sanierungskosten heraus.
Es können beide Förderungen (Bundes- und Landesförderung) parallel beantragt werden.

Voraussetzungen für eine Bauförderung

Hier haben wir wesentliche Voraussetzungen für die Beantragung einer Bauförderung aufgelistet. 

  • Vorweg muss das Gebäude oder die Wohnung dein Eigentum sein. Wenn das nicht zutrifft, brauchst du eine Bauberechtigung
  • Das Gebäude muss für eine Landesförderung mindestens fünf Jahre alt sein und nach Ende der Sanierung, als Hauptwohnsitz genutzt werden. 
  • Für eine Bundesförderung muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein, denn erst dann ist es förderungsfähig.
  • Was wird gefördert?

    Für deine Altbau Sanierung werden in der Bundesförderung vier Maßnahmen gefördert. 
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren 
  • In der Landesförderung werden die oben genannten Punkte berücksichtigtZusätzlich wird die Erneuerung des Heizungssystems, Solar und Photovoltaikanlage gefördert.
    Weitere förderbare Maßnahmen kannst du in den unten bereitgestellten Links sehen. 

    Was ist zu beachten?

    Das Budget, das am Anfang vom Bund für Förderungen festgelegt wurde, ist begrenzt und kann daher auch früher ausgeschöpft werden.
    Bei einer Bundesförderung stehen voraussichtlich die Förderungen, bis 31. Dezember 2024, zur Verfügung. Auch dieses Budget kann allerdings schon davor ausgeschöpft werden.
    Wurde dein Energieausweis anschließend positiv geprüft, kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.

    Die Sanierungskosten müssen zu 100% vorausbezahlt werden. Die genau Fördersumme kann erst nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten berechnet werden. Es ist jedoch möglich im Vorhinein ungefähr abzuschätzen, wie viel die Förderung auf einen zukommen.
    Nach den Sanierungsarbeiten muss innerhalb von 18 Monaten ein Förderungsantrag eingereicht werden. Die Frist von 18 Monaten beginnt mit der ersten Rechnung, die für die Sanierung relevant ist dann sollten Sanierungsmaßnamen abgeschlossen sein und ein Förderungsantrag eingereicht werden, um von der Sanierungsförderung Salzburg 2022 zu profitieren.

    Ablauf eines Förderungsantrags

    Für eine Sanierungsförderung sollte man wie folgt vorgehen:

    1. Kontaktaufnahme mit einem Energieberater, welcher dir bei der Einreichung des Förderungsantrags zur Seite steht und deinen Energieausweis erstellt
    2. Erstellung eines Bestandsenergie- und Planungsenergieausweises
    3. Positive Prüfung des Planungsenergieausweises durch das Land Salzburg
    4. Start der Sanierungsarbeiten
    5. Erstellung des Fertigstellungsenergieausweises
    6. Antragsstellung für die Einreichung der Förderung
    Kunststoff_Alu_Fenster

    Erforderliche Unterlagen für eine Antragsstellung

    Um eine lukrative Förderung einer thermischen Sanierung zu bekommen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.

  • Grundbuchauszug
  • Rechnungsbestätigung der Sanierungsarbeiten
  • Meldebestätigung
  • Gemeindebestätigung
  • Energieausweis
  • Fenster- und Fassadensanierung

    Der Austausch von Fenster und Türen, speziell bei Altbausanierungen, trägt zur Senkung des Heiz- und Wärmebedarfs bei. Auch eine Fassadensanierung ist eine gute Möglichkeit, um die Heizkosten zu senken. Zudem werden sie in den meisten Fällen stark gefördert.
    Diese Leistungen werden von der Firma Reiter Bau & Fenster seit über 20 Jahren angeboten. Von der Beratung, über die Planung, bis hin zur Ausführung und Montage – wird alles von der Firma Reiter Bau & Fenster übernommen.

    Wie viel Förderung bekommt man für seine Sanierung?

    Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Jedoch rechnet man bei den meisten Anträgen für eine Förderung, von mindestens 20% bis maximal 50%. Dies hängt davon ab, wie viel saniert wird und, ob es sich um einen energieeffizienten Bestandsbau handelt. 

    Zusätzlich wird die Wahl von nachhaltigen Materialien besser gefördert. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich eine Sanierung richtig auszahlt, wenn alles saniert wird. Somit bekommt man die höchstmögliche Förderung, welche bis zu 50% beinhalten kann. Kurz zusammengefasst: bei Sanierungskosten von beispielsweise 100.000 €, könnte man sich bis zu 50% sparen, also könnten 50.000 € gefördert werden

    Links zu den Förderungen