Gewerbe
Bundesförderung - Stand 26.10.24
Landesförderung Salzburg aktuell ausgeschöpft.
Dieses Programm unterstützt Unternehmen bei der thermischen Sanierung ihrer Gebäude und einzelner Bauteile, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Es richtet sich an betriebliche Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, und umfasst umfassende thermische Sanierungen sowie gezielte Bauteilsanierungen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, deren Gebäude überwiegend betrieblich genutzt werden und älter als 15 Jahre sind.
Förderfähige Maßnahmen
- Dämmung von Außenwänden, oberster Geschoßdecke, Dachflächen und Kellerboden
- Austausch von Fenstern und Außentüren für höhere Energieeffizienz
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduktion des Kühlbedarfs im Sommer
Nicht förderfähig sind Innentüren, Innenausbauten, Dachgeschoßausbauten ohne relevante Sanierung, Heizungsinstallationen sowie Dämmungen in privat genutzten Gebäudeteilen.
Voraussetzungen und Fristen
- Sanierungskriterien für umfassende Sanierungen: Heizwärmebedarf (HWB) muss um mindestens 20 % gesenkt werden; für eine höhere Förderquote ist eine Einsparung von mindestens 50 % erforderlich. Bei Einzelmaßnahmen muss der U-Wert für Dämmungen und Fenster nachgewiesen werden.
- Frist: Antragstellung vor Projektbeginn und vor verbindlichen Bestellungen, ausschließlich online.
Förderhöhe und Berechnung
Die Höhe der Förderung hängt von der Sanierungsart und der Gebäudefläche ab und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt:
Maximale Förderquote: Je nach Unternehmensgröße bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, mit einer Obergrenze von 4,5 Millionen Euro pro Projekt. Durchschnittlich wurden Projekte von unseren Kunden mit 30% gefördert.
Privat
Bundesförderung - Stand 26.10.24
Landesförderung Salzburg aktuell ausgeschöpft.
Dieses Programm unterstützt private Eigentümer bei der thermischen Sanierung ihrer Häuser, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Förderung richtet sich an Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, die älter als 15 Jahre sind. Sie umfasst sowohl umfassende thermische Sanierungen als auch gezielte Bauteilsanierungen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Privatpersonen, die ein Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus besitzen, das überwiegend privat genutzt wird und älter als 15 Jahre ist.
Förderfähige Maßnahmen
Thermische Sanierung
Ziel ist die deutliche Senkung des Heizwärmebedarfs und die Verbesserung der Energieeffizienz:
- Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke, der Dachflächen und des Kellerbodens
- Austausch von Fenstern und Außentüren zur Optimierung der Wärmedämmung
- Verwendung nachhaltiger Dämmmaterialien für zusätzliche Zuschüsse
Nicht förderfähig sind Neubauten, Zubauten und der Austausch oder Abbruch ohne energetische Verbesserung.
Voraussetzungen und Fristen
- Sanierungskriterien für umfassende Maßnahmen: Der Heizwärmebedarf (HWB) muss um mindestens 40 % reduziert werden.
- Frist: Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten, ausschließlich online. Für Einzelmaßnahmen muss zudem ein Energieberatungsprotokoll oder ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.
Förderhöhe und Berechnung
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und hängt von der Art der Sanierung und der Gebäudefläche ab:
- Umfassende Sanierung: Zuschüsse bis zu 42.000 Euro je nach Umfang der Maßnahmen und Standard.
- Einzelmaßnahmen (Bauteilsanierung): Pauschale Förderung von 9.000 Euro, erhöhter Zuschuss bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe.
Maximale Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, mit einer Obergrenze von 42.000 Euro je nach Sanierungsstandard.
Links:
Privatpersonen: Hier klicken
Gewerbe: Hier klicken